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Auch der Transport von Armbrüsten unterliegt zunächst keinen weiteren Beschränkungen, mit der Ausnahme, dass das "Führen" solcher Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Volksfeste) grundsätzlich verboten ist. Was ist also zu beachten? Armbrüste sind "ab-18-Waffen". Verkauf und Überlassung nur gegen Altersnachweis! Soll auf öffentlichen Veranstaltungen (Mittelaltermärkte, Straßenfeste etc.) mit Armbrüsten umgegangen werden, so ist eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes erforderlich. Für geschlossene Gesellschaften (LARP-CONs) ist dies zwar nicht erforderlich, es schadet aber sicherlich nicht, die zuständigen Behörden (und die örtliche Polizei) vorab zu informieren. Für das Schießen mit Armbrüsten ist weder ein zugelassener Schießstand, noch besonders geschultes Personal, noch eine besondere Genehmigung erforderlich. Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch fehlgegangene Projektile bleibt davon jedoch unberührt. Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und ersetzt keinesfalls eine qualifizierte rechtliche Beratung. Für Irrtümer und eine eventuell abweichende Rechtsauslegung durch Behörden und Gerichte kann keinerlei Haftung übernommen werden . |